Die Landbevölkerung wandert aus
60.000 Menschen verlassen zwischen 1920 und 1939 das Trentino
Zerstörte Infrastruktur, verwüstete Landstriche, minenübersäte Felder: Das Trentino hatte als Schauplatz des Ersten Weltkrieges namentlich entlang der ausgedehnten Frontlinie und deren Glacis schwere Schäden erlitten. In den Kriegsjahren waren die Handelsbeziehungen mit dem Ausland und die damit verbundene Auswanderung von Arbeitskräften zum Erliegen gekommen, in den 1920er Jahren setzte die Arbeitsmigration erneut ein. Schätzungsweise 60.000 Menschen verließen zwischen 1920 und 1939 das Trentino, die Hälfte davon für immer. Die Abwanderung betraf dabei hauptsächlich die Hochtäler und führte zu einem spürbaren Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Gebieten.
Es waren allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, die notwendig waren um einen Reisepass für die Ausreise oder Auswanderung zu erlangen,, zumal die Haltung der Regierung Mussolini darauf abzielte, die Ausreise zu kontrollieren und zu begrenzen. „Il Nuovo Trentino“ informiert in einem Artikel vom 30. September 1923:
„Das Trentiner Sekretariat für Auswanderung in Rovereto informiert hiermit mit der Bitte um Veröffentlichung:
Nach den neuen Bestimmungen können Pässe für das Ausland ausschließlich an Personen ausgestellt werden, die sich im Auftrag des Staates oder aus geschäftlichen Gründen ins Ausland begeben, oder für Behandlungen, die in Italien nicht durchgeführt werden können, oder aus beruflichen und familiären Gründen.
Die Gründe für die Auswanderung müssen ordnungsgemäß dokumentiert und nachgewiesen werden. Daher müssen dem Passantrag je nach Grund der Ausreise folgende Dokumente beigefügt werden:
- Bescheinigung der Handelskammer aus der hervorgeht, dass der Antragsteller Unternehmer ist und aus geschäftlichen Gründen ins Ausland reist, es sei denn, er ist aufgrund der Bedeutung seines Unternehmens als solcher anerkannt oder besitzt bereits einen früheren Reisepass, der die Notwendigkeit der Reise belegt.
- Bescheinigung eines gesetzlich anerkannten Arztes aus der hervorgeht, dass die Reise ins Ausland notwendig ist, um sich einer Behandlung zu unterziehen, die in Italien nicht durchgeführt werden kann.
- Arbeitsvertrag oder Antrag des Arbeitgebers für Länder, die ein solches Dokument verlangen.
- Von den Konsularbehörden ordnungsgemäß beglaubigte schrftliche Anforderung durch einen nahen Verwandten, der am Zielort wohnt.“
27.09.2023 - Maria Pichler