"Die Vertretung Deutschsüdtirols"
"Die Ernennung von Abgeordneten aus den besetzten Gebieten"
Am 16. Februar 1919 hatten die Bürger der Republik Deutschösterreich ihr Parlament gewählt. Die Südtiroler waren ebenso wahlberechtigt, wurden aber meist von der Besatzungsmacht an der Ausübung ihres Wahlrecht behindert, so dass nur ein kleiner Anteil von ihnen es auch wirklich wahrnehmen konnte. Deshalb beschloss die Provisorische Nationalversammlung Ende Februar die acht Parlamentssitze Südtirols nach einem Verteilungsschlüssel zuzuweisen: sechs Christlichsoziale, ein Deutschfreiheitlicher, ein Sozialdemokrat.
Anfang April bestimmte das neugewählte Parlament – die Konstituierende Nationalversammlung – den endgültigen Verteilungsschlüssel. Die Innsbrucker Nachrichten schrieben am 4. April 1919:
"Wien, 3. April. (Priv.) Heute vormittags hat die Kommission für die Vertretung der besetzten Gebiete ihre Entscheidung dahin getroffen, daß für Deutsch-Südtirol und für die Südsteiermark, wo am 16. Februar teilweise Wahlen stattgefunden haben, Berufungen von Vertretern in die Nationalversammlung erfolgen sollen. Es wurde ein Schlüssel vereinbart, der die drei Mandate der Südsteiermark auf die drei Parteien aufteilt, während von den acht Mandaten Deutsch-Südtirols fünf den Christlichsozialen, zwei den Sozialdemokraten und eines den Deutschfreiheitlichen zufallen.
Bezüglich der Vertretung der Sudetenländer konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Der Bericht an die Nationalversammlung hierüber wird im negativen Sinne lauten. Ein Antrag Dr Wabers, eine Vertretung durch eine Delegation zu schaffen, blieb in der Minderheit. Zum Referenten für das Haus wurde Abg. Austerlitz bestimmt."
Symbolbild: Parlamentsgebäude Wien
[04.04.2019 Thomas Sinha]