"Feststellung der Kriegsschäden"
Richtermangel
Während des Weltkriegs waren viele südliche Tiroler Gemeinden in Frontnähe durch Kampfhandlungen schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Königreich Italien hatte große Schwierigkeiten, genügend Richter für die Kommissionen zur Feststellung der Kriegsschäden zu finden, da noch sehr viele in der Militärgerichtsbarkeit tätig waren. Während des Konfliktes hatten die italienischen Militärgerichte eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Urteilen ausgesprochen, die zudem - verglichen mit jenen anderer kriegsteilnehmender Staaten - auch noch von einzigartiger Härte waren, wie zum Beispiel die berüchtigte Dezimierung.[1]
Die Trienter Tageszeitung Il Nuovo Trentino schrieb am 6. Juni 1919:
"Es werden die Kommissionen zur Feststellung der Kriegsschäden in den befreiten Gebieten zusammengestellt. Jede muss einen Richter als Vorsitzenden haben.
Die enormen Schwierigkeiten bisher entstammen dem extremen Richtermangel, da viele noch in der Militärgerichtsbarkeit tätig sind, insbesondere zur Durchführung der Amnestie. Diese Schwierigkeiten werden nun schrittweise beseitigt. Der Justizminister hat dem Minister für die befreiten Gebiete bereits angekündigt, die Entlassung der einberufenen Militärrichter aus ihrem Dienstverhältnis angefordert zu haben."
[1] Bruna Bianchi, La follia e la fuga: nevrosi di guerra, diserzione e disubbidienza nell’esercito italiano (1915-1918), Roma 2001.
Enzo Forcella/Alberto Monticone, Plotone di esecuzione. I processi nella Prima guerra mondiale, Bari 2014.
Irene Guerrini/Marco Pluviano, Le fucilazioni sommarie nella Prima guerra mondiale, Udine 2004.
Symbolbild: Die Kriegsschäden in Roncegno durch italienischen Artilleriebeschuss - Quelle: K.u.k. Kriegspressequartier, public domain
[06.06.2019 Thomas Sinha]
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