Vereinigte Frauenberufsschulen in Innsbruck
Im September 1920 wurden in Innsbruck die Vereinigten Gewerbeschulen für Mädchen gegründet.
Zu dieser Zeit herrschte in der Bevölkerung große Verwirrung über das Wesen dieser Bildungseinrichtungen, ihre Ziele und Zwecke. Um Klarheit zu schaffen, entschlossen sich die Innsbrucker Nachrichten am 27. Juni 1921 – zum Ende des Schuljahres – einen Artikel zu veröffentlichen, um die Eltern auf die Nützlichkeit und Rentabilität der Schulen aufmerksam zu machen.
Diese Schulen waren für alle weiblichen Schüler konzipiert und boten eine technische und administrative Ausbildung, öffneten aber den Weg zu Karrieren, die auf „traditionell weibliche“ Berufe beschränkt waren.
,,Die vereinigten Frauenberufsschulen schließen drei gänzlich verschieden geartete Typen von Lehranstalten in sich ein: 1. die Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen 2. Die höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe und 3. Haushaltungsschule.
Die erste Schule bezweckt, den Schülerinnen die erforderlichen Kenntnisse un Fertigkeiten für das Kleidermacher- und Weiβnähgewerbe (…) ihr Besuch berechtigt außerdem zur Aufnahme in das Seminar zur Heranbildung von Frauengewerbeschullehrerinnen in Wien. Die Frauengewerbeschule gliedert sich in drei aufsteigende Klassen, nach deren erfolgreichen Absolvierung die Schülerin (…) ein Zeugnis erhält, das dem Lehrbrief gleichkommt. Die höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe (…) nimmt sich zum Ziele, junge Mädchen zu tüchtigen Hausfrauen herauszubilden und sie zur Annahme hauswirtschaftlich-administrativer Stellungen in Kranken-, Bade-, Kur-, Waisen- und Erziehungsanstalten (….) usw. zu befähigen (…). Die Haushaltungsschule endlich bezweckt, Mädchen in aller zur Führung eines Haushaltens notwendigen Kenntnisse einzuweihen (…).
Die Schülerinnen-Einschreibung für das Schuljahr 1921/1922 findet für alle drei genannten Schulen Donnerstag, den 30. Juni, von 9 bis 12 und von 15 bis 17 Uhr im Waisenhaus (Mädchenabteilung), Stebererstrasse, statt. Die Schülerinnen haben in Begleitung ihrer Eltern oder Vormünder zu erscheinen und der Geburtsschein und das Entlassungszeugnis vorzuweisen. Als Vorbildung gilt für die Frauengewerbeschule und für die Haushaltungsschule die mit mindestens befriedigendem Erfolge absolvierte 7. Volks oder 2. Bürgerschulklasse . Für die Aufnahme in die höhere Lehranstalt muß der Nachweis erbracht werden, dass die Schülerin mit guten Erfolge eine Burger oder Untermittelschule absolviert hat. Bewerberinnen, die Abgangszeugnisse mit mindestens befriedigendem Erfolge nicht vorzuweisen in der Lage find, haben zwecks Aufnahme in alle drei Schulen eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Prospekte und Auskünfte sind bei der Schulleitung erhältlich.“
Astrid Panizza
panizza.astrid@gmail.com