Vor 100 Jahren

Der Hauptaltar in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Schwaz
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Tiroler Feiertage: Mariä Himmelfahrt

Unmut um den „hohen Frauentag“ in Tirol

Am 15. August ist Maria Himmelfahrt, in Tirol auch „Hoher Frauentag“ genannt. Es handelt sich dabei um das älteste Marienfest der katholischen Kirche, an dem feierliche Prozessionen gehalten, duftende Kräuter geweiht und verdiente Persönlichkeiten ausgezeichnet werden. Wenngleich der Glaube an die Aufnahme Mariens in den Himmel auf das 6. Jahrhundert zurückgeht, ist das katholische Dogma erst 1950 ausgerufen worden. 1959 hat der Tiroler Landtag Mariä Himmelfahrt zum Landesfeiertag erklärt. 

Vor 100 Jahren war Maria Himmelfahrt in Italien ein staatlich anerkannter Feiertag, weshalb in Südtirol und im Trentino die Geschäfte geschlossen hielten. Das faschistische Regime förderte ab Mitte der 1920er Jahre „ferragosto“ als einen Ferien- und Reisetag für die Bevölkerung und richtete sogar Sonderzüge mit vergünstigten Fahrkarten ein, sodass auch einkommensschwächere Familien in die Berge oder an das Meer fahren konnten. Im Bundesland Tirol hingegen entbrannte 1924 eine Diskussion um geöffnete Geschäfte und geschlossene Staatsbetriebe am Hohen Frauentag, wie die Innsbrucker Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 21. August 1924 berichten: 

„[…] Die Marienfeiertage sind durch kirchenbehördliche Verordnung und von staatswegen als gesetzliche Feiertage seit Jahren abgeschafft, d. h. sie gelten nicht mehr als Feiertage, an denen die Arbeit von gesetzeswegen ruhen muß. Von der Handelsgenossenschaft war bekanntgegeben worden, daß die Geschäfte offen gehalten werden sollen; wo blieben die Bekanntmachungen des Handelsgremiums und der Handels- und Gewerbekammer, daß der 15. August, Maria Himmelfahrt, kein gesetzlicher Feiertag mehr ist und Arbeit und Räder nicht zu ruhen brauchen? Mit welchem Recht aber die Post, also ein der Direktion der Staatsregierung direkt unterstellter und (man sollte dies auch ohne den kleinsten Zweifel voraussetzen) den Gesetzen Respekt und Geltung verschaffender Staatsbetrieb, sich über die Tatsache des gesetzlichen Arbeitsages einfach hinwegsetzt (das gleiche gilt für die Bahn und andere Staatsbetriebe), ist entweder republikanisch, d. h. wir tun, wie wir wollen, oder parteiautokratisch, d. h. wir machen erst recht das, was die anderen schädigt! Zu anderen Ländern des Fremdenverkehrs und in Kurorten wird jede Saison durch Arbeit aber auch schon ganz gründlich und rigoros ausgewertet, – in Tirol scheint das nicht notwendig zu sein? Was nützt es aber auch, soweit das Korrespondenz-, Posteinzahlungs- und Versandgeschäft in Betracht kommt, wenn einige Geschäfte arbeiten und ihnen die Arbeit nur zum Schaden gereicht, weil Post und Bahn ihre Schalter geschlossen halten und Feiertag machen? […]“

 

15.08.2024 - Maria Pichler

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